Kanzlei für Familienrecht, Ehe-und Scheidungsrecht

Wir helfen Ihnen im Familienrecht, Ehe-und Scheidungsrecht mit Erfahrung, Engagement und individueller Beratung.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen die beste Lösung für ihre Fragen und Probleme zu unserem gemeinsamen Erfolg.
Dabei zählen nur Ihre Interessen.
Mit besonderer Rücksicht auf die besondere emotionale Situation  garantieren wir Ihnen Verschwiegenheit, Kompetenz und Loyalität.
Wir versuchen für Sie, rechtliche Probleme und Stolperfallen schon im Vorfeld zu beseitigen. Dabei ist der Klageweg das letzte Mittel.
Es liegt uns sehr am Herzen, eine möglichst einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden, da Familien auch nach der Scheidung oftmals im Austausch bleiben.

Große anwaltliche Qualität, sach- und lebensnahe Lösungen für unsere Mandanten, ein hohes Niveau der rechtlichen Argumentation sowie Kompetenz, Erfahrung und Fortbildung sind unser Schlüssel zum Erfolg.

Kanzlei

Rechtsanwalt Wolfgang Kühn
In allen familienrechtlichen Fragen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung im Familienrecht, Ehe-und Scheidungsrecht.
Immer um eine möglichst einvernehmliche Lösung Ihrer Probleme bemüht, setze ich Ihre Ansprüche – wenn notwendig auch vor Gericht – mit Nachdruck durch.In dringenden Fällen vergebe ich sehr kurzfristig einen Besprechungstermin.

Gerne können Sie mich anrufen – 0228 964 95 66, oder das Kontaktformular nutzen.

Mitgliedschaften:
Mitglied im Anwaltverein, DAV Deutscher AnwaltvereinÄrzte ohne GrenzenDVEV Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. 

 


Kontakt


Die Kanzlei befindet sich an der Bornheimer Straße 156, im TENTEN-CARRÉ, 2. Obergeschoss. 
Parkplätze sind daher ausreichend vorhanden und kosten nichts.
Sowohl vom Parkplatz wie auch vom Parkhaus können Sie die Kanzlei 
barrierefrei mit dem Aufzug erreichen.
 
Bus 602, Haltestelle Ellerstraße
Stadtbahn 16, 18, 63 & 68, Haltestelle Bonn West (nur 1 Station vom Hauptbahnhof entfernt) 
 
Navigation: Bitte geben Sie Bornheimer Str. 146 ein, da die meisten Geräte Nr. 156 falsch anzeigen.

Ratgeber zum Familienrecht, Ehe-und Scheidungsrecht

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