Veräußerung von Wohnungseigentum: Umfang des Zustimmungserfordernisses des Verwalters

Die dem Grundbuchamt nachzuweisende Auflassung bedarf für ihre Wirksamkeit gem. § 12 Abs. 1, 3 S. 1 WEG grds. der Zustimmung des Verwalters. Die Ausnahme vom Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG „der ersten Veräußerung nach Teilung “erfasst nicht eine (erneute) Veräußerung durch eine Person, in deren Hand sich nach den Erstveräußerungen sämtliche Wohnungseigentumsrechte vereinigt haben.

Soll die Verwalterzustimmung durch die Zustimmungserklärung der übrigen Eigentümer ersetzt werden, haben auch die sog. werdenden Wohnungseigentümer zuzustimmen. KG, Beschl. v. 3.5.2018 – 1 W 370/ 17

 

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Anhörung des Betroffenen bei Einleitung einer Betreuung

Im Rahmen der Anhörung des Betroffenen hat das Betreuungsgericht auch nonverbale Kommunikationsmöglichkeiten mit ihm zu nutzen. Ist eine Äußerung des Betroffenen im Zeitpunkt der Anhörung nicht mehr möglich, sind frühere oder nachfolgende Äußerungen heranzuziehen BGH ZAP EN-Nr. 641/ 2018 = FamRZ 2018, 1602 = MDR 2018, 1126 = FamRB 2018, 447 m. Hinw. LOCHER.

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