Es kann jeden treffen – unerwartet, aber hoffentlich nicht unvorbereitet. Unfall, Krankheit oder Tod. Plötzlich ist der Betroffene nicht mehr in der Lage, sein Sorgerecht wahrzunehmen.
Für den Fall des Versterbens beider Elternteile könne Sie in einem Testament festlegen, wer zum Vormund bestimmt werden soll.
Doch auch wer durch ein Unfall oder durch Krankheit an der Ausübung der Sorge verhindert ist, kann für diesen Fall im Rahmen einer General- und Vorsorgevollmacht verfügen, dass das Familiengericht bestimmte von Ihm benannte Personen zum Pfleger des Kindes bestellen soll.
Ist die Beeinträchtigung so gravierend, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, haben nicht automatisch die nächsten Verwandte oder Partner das Recht, stellvertretend zu handeln und zu entscheiden.
Das Amtsgericht kann in diesen Fällen einen Betreuer einsetzen. Oft wird als Betreuer auf einen Verwandten oder eine sonstige Vertrauensperson zurückgegriffen; das ist jedoch nicht garantiert.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht ist gewährleistet, dass die Vertrauensperson, z. B. Überweisungen veranlassen oder einer Operation zustimmen kann.
General- und Vorsorgevollmacht versteht man eine umfassende Ermächtigung für alle Erklärungen. Für wichtige Geschäfte ist die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben. In persönlichen Angelegenheiten (Arztbehandlungen) sollten die Befugnisse teilweise ausdrücklich benannt werden. Vorsorgevollmacht bedeutet ferner, dass die Vollmacht nur im Notfall benutzt werden soll.
Eine solche Vollmacht ist Vertrauenssache. Wegen der Komplexität sollte sich der Vollmachtgeber durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.
Mit einer Patientenverfügung kann man darüber hinaus Anordnungen treffen, wie lange Ärzte bei einem unheilbaren Leiden die Behandlung fortsetzen sollen.
Patientenverfügung ist die Einwilligung oder Nichteinwilligung in eine bestimmte medizinische Maßnahme.
Die notarielle Beurkundung leistet ein Maximum an Beratung und Sicherheit. Nicht nur dort, wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Berater begleitet der Rechtsanwalt die Generationen durch den Paragraphendschungel und hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen und teure Streitigkeiten zu vermeiden. Vorsorgen ist besser als streiten. Auch wer sich liebt, lebt mit Paragraphen. Vertragliche Regelungen sind oft notwendig, Absicherungen unverzichtbar. Es ist ein Beweis von Liebe und Verantwortung, sich rechtzeitig über das Recht und die Spielregeln zu unterhalten.
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