1. Einverständniserklärung der Eltern
Wenn minderjährige Kinder ohne die Eltern, z. B. mit den Großeltern oder im Rahmen einer Klassenfahrt, verreisen, kann eine sogenannte elterliche Reisegenehmigung neben dem Reisepass erforderlich sein. Minderjährige können bei Reisen ins Ausland an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie ohne eine solche Reisegenehmigung unterwegs sind.
Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Länder verschiedene Vorschriften haben, teilweise eigene Formulare in eigener Sprache verwenden oder die Beglaubigung der Reisegenehmigung verlangen. Die Auslandsvertretungen des Reiselandes, das Auswärtige Amt oder Ihr Notar können Ihnen nähere Informationen geben. Auch für Reisen im Inland kann die Genehmigung für den Nachweis bei Polizeikontrollen oder Arztbesuchen von Vorteil sein, z. B. wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, aber nur ein Elternteil mit dem Kind unterwegs ist oder der mitreisende Elternteil einen anderen Nachnamen hat als das Kind.
Wer als alleiniger Sorgeberechtigter mit seinem Kind verreist, benötigt hingegen eine sogenannte Negativbescheinigung, die das Jugendamt ausstellt und die nachweist, dass der mitreisende Elternteil wirklich das alleinige Sorgerecht hält.
2. Gesundheitsvollmacht
Für den Fall einer Erkrankung auf Reisen, die einen Arztbesuch notwendig macht, ist es ratsam eine Gesundheitsvollmacht vorlegen zu können. Ergänzend zur Reisegenehmigung, die das Einverständnis der Eltern mit der Reise des Kindes dokumentiert, dient die Gesundheitsvollmacht Dritten, also begleitenden Aufsichtspersonen, Lehrern etc. die Möglichkeit geben über gesundheitliche Angelegenheiten und Maßnahmen zu entscheiden.
Wenn Sie weitere sachkundige Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Erstberatung.
Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.
info@kuehn-schoenherr.de
Tel.: 0228 964 95 66
Tel.: 02244 87 24 17