Unterhalt der nicht verheirateten Kindesmutter

Nach § 1615l BGB hat bei nicht miteinander verheirateten Eltern der Vater der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Das OLG Oldenburg (FamRZ 2018, 1511 = MDR 2018, 1321) hat sich der h. M. angeschlossen, dass die Geltendmachung der Ansprüche aus § 1615l BGB das Bestehen der rechtlichen Vaterschaft infolge Anerkennung oder rechtskräftiger Feststellung voraussetzt. Eine entsprechende Anwendung bei Nichtbestreiten der Vaterschaft, ggf. mittels einer inzidenten Feststellung, finde im Gesetz keine Stütze.

Wenn Sie weitere sachkundige Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Erstberatung.

Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.

info@kuehn-schoenherr.de

Tel.: 0228 964 95 66

Tel.: 02244 87 24 17

Betreuerauswahl auch auf Vorschlag des Betroffenen

Gemäß § 1897 Abs. 3 S. 1 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Der Wunsch ist auch dann beachtlich, wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist oder ihm die natürliche Einsichtsfähigkeit fehlt. Auch seine Motivation ist insoweit ohne Bedeutung (BGH FamRZ 2018, 947 mit weiteren Nachweisen). Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet.

Der BGH betont in seinem Urteil, dass der Wille des Betroffenen nur dann unberücksichtigt bleiben kann, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwider läuft. Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen. Es muss daher die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

Wenn Sie weitere sachkundige Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Erstberatung.

Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.
info@kuehn-shoenherr.de
Tel.: 0228 964 95 66
Tel.: 02244 87 24 17