Bei dem ehebedingten Nachteil ist von dem aktuellen tatsächlich erzielten oder erzielbaren Einkommen des geschiedenen Ehegatten, der Unterhalt geltend macht, auszugehen. Liegt dieses Einkommen (das „eigene Geld “) unterhalb des Einkommens, „Unterhalt: ehebedingter Nachteil“ weiterlesen