Nach § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil auf einen Dritten über, der als Vater Unterhalt geleistet hat. Der nach dieser Vorschrift übergegangene Anspruch ist mit dem ursprünglichen Unterhaltsanspruch grds. identisch, so dass er „Verjährung des Regressanspruchs gegen Scheinvater“ weiterlesen